Die Brexit-Übergangsphase ist beendet und seit dem 1. Januar 2021 ist Großbritannien nicht mehr Teil der EU-Zollunion. Es gibt zusätzliche Anforderungen, die nun beim Versand zwischen Großbritannien und der Europäischen Union zu beachten sind.
Mail Boxes Etc. steht an deiner Seite, um dich im Vorfeld zu beraten und bei der Abwicklung deiner Versandaufträge, einschließlich Zoll, von und nach Großbritannien zu unterstützen.
Auf dieser Seite kannst du dich darüber informieren, inwiefern sich die Versandprozesse geändert haben und wie der grenzüberschreitende Handel im Jahr 2021 und in Zukunft reibungslos verläuft.
Alle Waren von und nach Großbritannien unterliegen einer Prüfung durch den Zoll. Daher ist ab sofort eine vollständige und korrekte Übermittlung der Daten zu Sendungen notwendig, um diese reibungslos weiter zu befördern. Die gute Nachricht: Mit MBE an deiner Seite bist du jederzeit bestens vorbereitet! Wir geben dir die nötige Unterstützung, um weiterhin deinen Kunden die beste Servicequalität zu bieten.
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Was ist bei dem Versand zwischen der Europäischen Union und Großbritannien zu beachten?
Das Abkommen schafft neue Spielregeln für den Handel zwischen Großbritannien und der Europäischen Union. Details des Abkommens werden weiter ausgearbeitet, bestätigt sind jedoch folgende Änderungen, die sich auf deinen Versand seit dem 1. Januar 2021 auswirken:
Zollerklärung für Warensendungen erforderlich
Für deine Warensendungen zwischen Großbritannien und Europäischen Union ist seit dem 1. Januar 2021 eine Zollerklärung erforderlich. Obwohl sich das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien auf „Nulltarife“ (Null Zoll-Sätze) bezieht, besteht trotzdem die Notwendigkeit, eine Zollerklärung zu erstellen.
Dafür ist unter anderem eine Handels- oder Pro-Forma-Rechnung in englischer Sprache erforderlich, auch wenn keine Zölle auf Waren erhoben werden. Die Einfuhrumsatzsteuer wird weiterhin erhoben. Länderspezifische Beschränkungen bleiben weiterhin bestehen und alle damit verbundenen Lizenzen bleiben ebenfalls erforderlich.
Anforderungen an die Ursprungsregeln (Präferenzerklärung)
Durch das Abkommen wurde ebenso geregelt, wie eine zollbegünstigte Einfuhr durch eine Präferenzerklärung stattfinden kann. Dazu muss unbedingt das Ursprungsland in der Handels- oder Proforma-Rechnung für B2B- und B2C-Sendungen ausgewiesen sein. Bitte verwende für den Versand von Waren aus Großbritannien oder der Europäischen Union, die die Anforderungen an die Ursprungsregeln erfüllen, eine entsprechende Erklärung.
Ohne eine solche Erklärung ist es nicht möglich, die Zollbefreiung zu beantragen. Eine nachträgliche Änderung der Dokumentation nach der Abfertigung ist, falls überhaupt möglich, kostenpflichtig. Bleibe informiert! Wir bei Mail Boxes Etc. geben dir die nötige Unterstützung, um weiterhin deinen Kunden die beste Servicequalität zu bieten.
Brexit im E-Commerce: Was sich für dich als Onlinehändler verändert!
Der Brexit hat auch Auswirkungen auf den Onlinehandel. Dieser Beitrag ist nur für Onlinehändler relevant, die mit ihrem Shop nach Großbritannien oder aus Großbritannien heraus verkaufen. Das wichtigste für Onlinehändler wird es jetzt sein, ihr E-Commerce-Business auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen.
Versand aus der EU nach Großbritannien – Worauf du achten musst
Durch den Ausstieg aus der Europäischen Union ab dem 1. Januar 2021 wurden für den Import beider Seiten Zollformalitäten eingeführt. Im Zuge dessen kann es sein, dass sich ein Onlinehändler bzw. ein Betreiber einer Online-Shop-Plattform, abhängig vom Warenwert, für die Abfuhr der Mehrwertsteuer bei der britischen Steuerbehörde registrieren muss.
Für Waren bis 135 Pfund fällt für den Shopbetreiber eine Einfuhrumsatzsteuer an. Bei Waren im Wert von über 135 Pfund hat der Empfänger die Einfuhrumsatzsteuer zu tragen.
Zusätzlich musst du die Zollbehörden unter Angabe der EORI-Nummer (Economic Operator Identification) informieren. Auch wenn du bereits eine europäische EORI-Nummer besitzt, kann es sein, dass du für den Versand nach Großbritannien oder Nordirland eine separate EORI-Nummer beantragen musst. Falls du hierzu Fragen hast, sprich uns gerne an.
Versand aus Großbritannien in die EU – Worauf du achten musst
Für den Versand aus Großbritannien in die Europäischen Union gelten die Zollformalitäten der Europäischen Union. Ebenso ist auch hier die Angabe einer EORI-Nummer notwendig. Zudem muss eine Einfuhrumsatzsteuer entrichtet werden, wenn der Warenwert 22 Euro übersteigt.
Brexit und Datenschutz: Was wird sich ändern?
Für datenschutzrelevante Aspekte aufgrund des Brexit wurde eine verlängerte Übergangsphase bis mindestens 30. April 2021 festgelegt. Danach kann es jedoch zu veränderten Datenschutzbestimmungen kommen, die Auswirkungen auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben kann. In Kraft tretende Anpassungen musst du dann entsprechend umsetzen.
Brexit: Was du beim Versand nach Großbritannien berücksichtigen musst, kurz & knapp zusammengefasst!
Zu beachten: | Grundsätzlich gilt: |
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Registriere dich für eine EORI-Nummer. Fülle deine Handelsrechnung korrekt (und auf englischer Sprache) aus. Lege einen Ursprungsnachweis bei. Weise deinen Waren HS-Codes (Harmonized System) zu. Befolge die neuen britischen Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer. Prüfe, ob deine Waren an der Grenze inspiziert werden. Berücksichtige gegebenenfalls die Anforderungen für Rücksendungen. | Alle Kurier, Express und Paketdienstleister führen wieder Express- und Standard- (LKW-) Sendungen von und nach Großbritannien durch. Jede Warensendung nach Großbritannien muss mit Zollpapieren verschickt werden. Es gibt differenzierte Regelungen nach Warenwert und Empfänger (B2C oder B2B). Es fallen neue Zuschläge an. Wenn du ein spezifisches Versandanliegen nach Großbritannien hast, nimm Kontakt zu uns auf und wir werden dir sehr gerne fallbezogen zur Seite stehen! |
Letztes Update 27.01.2021 – Wir möchten dich darauf hinweisen, dass wir alle dargereichten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen haben und dieses auch weiterhin tun werden. Allerdings können wir aufgrund der unklaren Abläufe und stetigen Änderungen kein Gewähr für die gemachten Angaben übernehmen.
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